Hausregeln

Nichtraucherwohnungen

Das Rauchen im Haus ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas und ähnliche Geräte. Das Rauchen im Garten ist bei geschlossener Tür zum Haus erlaubt.Für den Fall von Zuwiderhandlung wird ein Schadensersatz für die Reinigungskosten in Höhe von mindestens EUR 250,00 veranlagt.


Keine Haustiere

Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist im Haus nicht gestattet. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr in Rechnung gestellt.


Ruhezeiten

Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“).


Keine Partys

Im Apartment ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt. Für den Fall von Zuwiderhandlung wird Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich evtl. Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. berührt. Im Apartment sind Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke.


Straßenschuhe

Bitte die Straßenschuhe links neben der Wohnungstür ausziehen, da wir einen empfindlichen Parkettboden haben. Vielen Dank für die Kooperation.


Regelmäßiges lüften

Das Ferienhaus ist sehr gut gedämmt und muss regelmäßig gelüftet werden. Bitte öffnen Sie mind. morgens und abends alle Fenster, um für eine ausreichende Belüftung zu sorgen.